Allgemeines

1. Aufnahmebedingungen und Anmeldung

Die Aufnahme in das Kinderhaus erfolgt in der Regel nach Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder von 2 1/4 Jahren (unter Vorbehalt- je nachdem, ob die Kinder schon kindergartenreif sind ) an , bis zum Beginn der Schulpflicht.“. Es wird aber darauf wertgelegt , dass die Sauberkeitserziehung  fast abgeschlossen ist.

In unserer Einrichtung werden keine bestimmten Anmeldetage angeboten, sondern die Eltern können während des ganzen Jahres mit dem Kinderhaus in Kontakt treten.
Kurz vor Eintritt in das Kinderhaus erhalten die Erziehungsberechtigten den Aufnahmevertrag mit der Kinderhausordnung.

Für alle Eltern findet  auch ein Einführungselternabend statt, an dem wichtige Informationen bekannt gegeben werden.
Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge, sowie Änderungen der Anschrift und der privaten und geschäftlichen Telefonnummer der Leiterin oder Erzieherin der jeweiligen Gruppe unverzüglich mitzuteilen, um in Notfällen erreichbar zu sein.

 

2. Abmeldung und Kündigung

Bei Austritt des Kindes aus dem Kinderhaus muss mindestens vier Wochen vor Austritt eine schriftliche Kündigung vorliegen.
Die Abmeldung während des KiGa- Jahres ist aus zwingenden Gründen und in begründeter Situation möglich ( z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet, Übertritt in speziell fördernde Institution z.B. SVE ).
Für die Kinder, die in die Schule kommen ist eine Kündigung nicht notwendig, sie werden automatisch Ende August abgemeldet.

 

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